

HONORAR
Wir legen Wert auf eine flexible und der jeweiligen Causa angepasste Honorargestaltung und eine transparente Abrechnung. Grundsätzlich werden unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) abgerechnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für bestimmte Leistungen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren oder die Tätigkeiten auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes zur Abrechnung zu bringen, wobei wir je begonnen 15 Minuten abrechnen . Gerne erörtern wir im Erstgespräch diese Möglichkeiten mit Ihnen.
RECHTSBERATUNG
Eine fundierte Rechtsberatung setzt das Wissen aller maßgeblichen (Detail-) Umstände voraus. Wir nehmen uns gerne Zeit, Ihre Situation eingehend zu beurteilen, ersuchen aber gleichzeitig um Verständnis, dass diese oft zeitintensive Leistung nicht kostenlos ist.
Eine Erstberatung in der Dauer von maximal einer Stunde wird mit € 200,00 zuzüglich 20 % Ust verrechnet.